Steckersolargerät / Balkon-PV



Als Balkonkraftwerk, Balkonan-PV oder Steckersolargerät bezeichnet man eine Photovoltaikkleinanlage die Steckerfertig geliefert wird.

Was ist bei der einfachsten aller Photovoltaikanlagen zu berücksichtigen?

  • Allgemein:

    Die Anlage darf maximal 600W in das Hausnetz einspeisen. Entscheidend ist nicht die Größe der PV Module sondern die vom Wechselrichter tatsächlich abgegebene maximale Leistung.
  • Wirtschaftlichkeit:
    Einsparungsrechner für Steckersolargeräte: STECKER-SOLAR-SIMULATOR
  • Montage:
    Das Steckersolargerät sollte so montiert werden, dass es Wind und Wetter stand hält und nicht herunter fallen kann.
    Es ist darauf zu achten, dass Dritte z.B. durch das Herabfallen der Anlage oder das Kabel nicht gefährdet werden!
  • Anschluss:
    • Das Gerät kann über eine geeignete Steckdose oder direkt mit einer geeigneten Stromleitung verbunden werden.
    • Es ist nicht verboten, die Anlage über einen Schukostecker an das Hausnetz anzuschliessen.
      Vom VDE empfohlen ist jedoch eine spezielle "Wielanddose" um auszuschließen, dass ein Nutzer durch das herausziehen des Steckers und Berühren der Kontake innerhalb von 300 Millisekunden einer Spannung ausgesetzt ist. Dies hat Relevanz für den Versicherungsschutz!
      Eine Novelle der VDE Empfehlung ist jedoch in Arbeit (Siehe unten).
    • In Deutschland bestehen die Hausinstallationen in der Regel aus drei Phasen. Da unsere Stromzähler eine "Summenzählung" erstellen, ist es egal an welche der drei Phasen der PV Wechselrichter angeschlossen wird!
    • Der Netzbetreiber schreibt vor, dass für den PV Betrieb ein Zweirichtungszähler installiert sein muss da die alten "Drehscheibenzähler" bei Überschuss tatsächlich Rückwärts laufen und so als "virtuelle Batterie" agieren. In der Regel sind alle digitalen Zähler auch Zweirichtungszähler.
    • Die Installation durch einen Fachbetrieb ist nicht notwendig, aber sinnvoll.
    Informationen der Netzbetreiber zu Steckersolargeräten:

Änderungsabsichten des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK.de) die noch nicht verabschiedet sind!
Aus dem Photovoltaik-Strategie Papier vom März 2023
Nächste Schritte und Maßnahmen

Folgende Maßnahmen wollen wir umsetzen:

  • Meldepflichten vereinfachen oder streichen
  • Schukostecker als „Energiesteckvorrichtung“ ebenfalls zulassen
  • Aufnahme von Steckersolar in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
  • Schwelle von 600 W erhöhen
  • Rückwärtsdrehende Zähler vorübergehend dulden, bis Zähler getauscht ist

Schauen Sie sich auch unser Video zum Seminar "Was bringt ein Steckersolargerät (Balkon-PV)?" vom 05.09.2022 an!
Video: https://youtu.be/5mjo_XGSux8
Präsentation zum Seminar: Steckersolargerät


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